Ein Jahr DSGVO – für ein Resüme zu früh
Seit dem 25. Mai 2018 sind mit der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) neue Regeln in Kraft, die von Unternehmen mehr Sorgfalt im Umgang mit Daten verlangen. Aber sind Daten
heute besser geschützt als vor einem Jahr? Das Bewusstsein für Datenschutz bei den Nutzern ist jedenfalls stark gestiegen, das steht fest. Bussgelder und Abmahnungen auf Seiten der Unternehmen
sind bis dato mäßig verhängt worden. Die Datenschutzbehörden berichten von einer niedrigen dreistelligen Anzahl an Verfahren und von einer mittleren zweistelligen Zahl verhängter Bussgelder.
Damit waren die deutschen Behörden im europäischen Vergleich sogar noch am aktivsten.
Der bürokratische Aufwand ist seit Einführung der DSVGO für die Unternehmen enorm. So musste jede Datenschutzerklärung den neuen und deutlich umfangreicheren Informationspflichten angepasst werden sowie Textbausteine für die Einwilligung in Datenverarbeitungsvorgänge überprüft und den rechtlichen Vorgaben getreu umformuliert werden. Die Implementierung von Datenschutzbeauftragten und diverse "Folterfragebogen" taten ihr Übriges. Dennoch: Mit der DSVGO wurde ein wichtiger Anfang gemacht. Doch die digitalisierte Welt wird in ihrer (Weiter-)Entwicklung noch mit so mancher Hürde aufwarten, insofern ist es nach nur einem Jahr für ein validierbares Fazit einfach zu früh.
Doch eins ist und bleibt sicher: Der vertrauliche Umgang mit Persönlichkeitsdaten bei der Liebert GmbH!