DGB-Studie: Historischer Exkurs mit Äpfel und Birnen

Eine kürzlich vorgelegte Erhebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zur Situation von Leiharbeitnehmern sorgt aktuell für etwas Wirbel. Die Antwort auf Seiten von Verbänden und Verantwortlichen der Branche ließ deshalb nicht lange auf sich warten. So bezeichnet Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), die Studie schlicht als unseriös.

 

Worum geht es? Die veröffentlichte DGB-Studie beruht auf einer repräsentativen Umfrage unter Beschäftigten und kommt im Kern zu folgenden Thesen: Beschäftigte in der Leiharbeit werden doppelt so häufig im Schicht- und Nachtdienst eingesetzt als ihre festangestellten Kollegen. Sie müssen körperlich härter arbeiten, verdienen dabei aber trotzdem deutlich weniger. Leiharbeiter arbeiten unter erschwerten Bedingungen, verfügen über schlechtere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und machen sich mehr Sorgen um ihre berufliche Zukunft. Das hört sich erst mal ganz schön deutlich an.

 

Nach Meinung von iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz versäumt es die Erhebung allerdings die Erklärungen für die beschriebenen Phänomene mitzuliefern. Bekanntermaßen würden Zeitarbeitnehmer überdurchschnittlich häufig im Helferbereich eingesetzt. Damit ginge ein durchschnittlich niedrigeres Qualifikationsniveau der Zeitarbeitnehmer einher, welches ebenfalls in der Studie kritisiert wurde. Das Durchschnittseinkommen in der Zeitarbeit sei mithin niedriger als in der Gesamtwirtschaft. Und die Konzentration auf körperliche Tätigkeiten ließe sich ebenso durch den Hilfstätigkeitsschwerpunkt im verarbeitenden Gewerbe logisch erklären.
Stolz interpretiert die Ergebnisse der Umfrage als reine Durchschnittbetrachtung. Eine solche Durchschnittbetrachtung sei in der Zeitarbeit aufgrund der Vielzahl der Einsatzmöglichkeiten in alle Branchen hinein allerdings völlig ungeeignet, um Trends und Entwicklungen aufzuzeigen. Man müsse stattdessen konkrete Mitarbeiter in der Zeitarbeit mit vergleichbaren Mitarbeitern im Kundenbetrieb vergleichen. "Die Durchschnittsbetrachtung vergleicht Äpfel mit Birnen", so Stolz.

Weiterhin kritisiert der iGZ-Hauptgeschäftsführer, dass sich die DGB-Umfrage im Wesentlichen auf einen Zeitraum bezieht, in dem die aktuelle Gesetzeslage – mit einem Anspruch auf gleiche Bezahlung nach neun Monaten und einer maximalen Überlassungsdauer von 18 Monaten – noch gar nicht gegolten hat. Insofern entsprächen die kritisierten Rahmenbedingungen mehr einem historischen Exkurs als einer aktuellen Problembeschreibung.

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