Der Verhandlungsmarathon zwischen der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) ist beendet. Die Parteien einigten
sich für die nächsten drei Jahre auf einen neuen Tarifabschluss für Manteltarifverträge, Entgeltrahmentarifverträge und Entgelttarifverträge. Das bedeutet mehr Geld für alle Arbeitnehmer in der
Zeitarbeit. Die Tarifentgelte steigen in mehreren Schritten. In den westlichen Bundesländern wird die erste Erhöhung von 1,9 % zum 1. April 2020 fällig. Die weiteren Erhöhungsstufen kommen zum 1.
April 2021 (+ 3,0 %) und zum 1. April 2022 (+ 4,1 %). Hinzu kommen ab 1. Januar 2021 Erhöhungen beim Urlaubsanspruch sowie beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Im Osten findet die erste Erhöhungsstufe ebenfalls zum 1. April 2020 statt, hier um 2,31 % in der Entgeltstufe 1 und um 3 % in allen weiteren Entgeltgruppen. Der nächste Schritt kommt dann
bereits zum 1. Oktober 2020 (+ 2,2%), gefolgt von einer Anpassungsstufe von durchschnittlich 7,1 % zum 1. April 2021. Mit dieser gleichen sich die Ost-Löhne in der Zeitarbeit an die Westlöhne
an.
Die vereinbarte Entgelterhöhung zum 1. April 2022 (+ 4,1 %) findet demnach einheitlich in beiden ehemals getrennten Tarifgebieten statt.