Kurzarbeitergeld bringt Sicherheit

Das Bundesarbeitsministerium gab bekannt, das rückwirkend zum 1. März 2020 Kurzarbeitergeld für Zeitarbeitnehmer bezogen werden kann. In diesen unkalkulierbaren Corona-Krisenzeiten gibt dies der gesamten Branche die notwendige Planungssicherheit. Auch nach Meinung von Werner Stop, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), kommt diese Maßnahme kommt genau zur richtigen Zeit. „Die Bundesregierung hat hier schnell und entschlossen gehandelt.“ Allerdings brauche die Branche, wie schon in der Wirtschaftskrise 2008, zusätzlich auch die Möglichkeit Kurzarbeit im "Huckepack-Verfahren" anmelden zu können, also dann, wenn Kurzarbeit im Kundenbetrieb angemeldet wird. Ohne Einhaltung eines Quorums. Erst das würde den Besonderheiten der Zeitarbeit gerecht werden. Zudem sei die Befristung der Öffnung des Kurzarbeitergeldes für die Zeitarbeit bis zum 31.12.2020 nicht sachgerecht. Diese Regelung müsse entfallen.

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