Die Regelungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sollen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Die Regelung gilt auch für Beschäftigte der Zeitarbeitsbranche. Auf die
Verlängerung von zwölf auf bis zu 24 Monate einigten sich kürzlich führende PolitikerInnen von CDU und SPD. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bringt entsprechende Pläne ins Bundeskabinett
ein.
Die Verlängerung für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld soll für all die Unternehmen gelten, die bis zum 31. März 2021 Kurzarbeit realisiert haben. Zehn Prozent der Belegschaft eines
Betriebes müssen dabei von dem Entgeltausfall betroffen sein. Ein Aufbau negativer Arbeitszeitsalden ist nicht notwendig.
Es bleibt dabei, dass das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat zunächst 70 bzw. 77 Prozent beträgt und ab dem siebten Monat auf 80 bzw. 87 Prozent erhöht wird. Darüber hinaus sollen
Sozialversicherungsbeiträge bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Den Unternehmen, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, können die Sozialversicherungsbeiträge vom 1.
Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 zur Hälfte erstattet werden. Im Fall von Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter während der Kurzarbeit kann dies aber auf 100 Prozent erhöht
werden.
Diese getroffenen Entscheidungen verschaffen der deutschen Wirtschaft allgemein, den von der Krise stark betroffenen Unternehmen insbesondere und auch der Zeitarbeitsbranche weitere wichtige
Planungssicherheit bis zum Ende des nächsten Jahres.