Historischer Zeitarbeitstarif

Seit dem 1. April 2021 gilt erstmalig in Deutschland ein bundesweit einheitlicher Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche. Damit steigen die Löhne in der Zeitarbeit also weiter und die Tarifvertragsparteien haben eindrucksvoll demonstriert, dass sie faire Bedingungen auch ohne gesetzliche Regulierungen schaffen können.

Lohnsteigerungen bei den Entgeltgruppen in Zahlen

Entgeltgruppe 1: Der Mindestlohn erhöht sich für den Einsatz ungelernter Hilfskräfte (betriebliche Einweisung erforderlich) von 10,15 Euro (West) und 10,10 Euro Ost auf 10,45 Euro.

Entgeltgruppen 2a: Für Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse erforderlich sind steigert sich der Stundenlohn von 10,82 Euro West und 10,42 Euro Ost auf 11,15 Euro.

Entgeltgruppen 2b: Für Tätigkeiten, für die eine fachspezifische Qualifikation erforderlich ist, geht es von 11,38 Euro West/10,98 Euro Ost hoch auf 11,72 Euro.

Entgeltgruppe 3: Für Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung erforderlich ist, steigert sich der von 12,42 Euro West/11,93 Euro Ost auf 12,79 Euro

Entgeltgruppe 9: In der Spitzengruppe (Selbstständige Ausführung von Tätigkeiten, für die ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium mit mehrjähriger Berufserfahrung oder ein Hochschulstudium erforderlich ist) sieht das iGZ-DGB-Tarifwerk eine Erhöhung von 22,12 Euro West/21,24 Euro Ost auf 22,79 Euro vor.

Weitere Informationen zu den Änderungen aller Entgeltgruppen stehen im Tarifwerk auf
www.ig-zeitarbeit.de zum Lesen/Download bereit

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