Wie der geplante Mindestlohn die Tarifautonomie konterkariert.
Nun ist er da. Der Entwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum Mindestlohnerhöhungsgesetz sieht vor, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1.10.2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von
zwölf Euro anzuheben. Für viele ArbeitnehmerInnen ist das vordergründig erst einmal eine gute Nachricht. Doch im Hintergrund wird damit eine wichtige Säule der sozialen Marktwirtschaft umgangen:
Die Tarifautonomie. Kommt die Anhebung auf zwölf Euro noch in diesem Jahr, dann werden eine Reihe von tariflichen Branchenmindestlöhnen überboten, die zum Teil über 2022 hinaus noch eine
niedrigere Vergütung vorgesehen hatten. So wie auch beim Mindestlohntarifvertrag, den die Branchenverbände BAP und IGZ mit der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB)
vor gut zwei Jahren abgeschlossen hatten. Dieser lag und liegt deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn, aktuell noch bei 10,45 Euro und ab 1. April bei 10,88 Euro.
Insbesondere die Zeitarbeitsbranche mit den Einzelgewerkschaften beim DGB hat also gezeigt, dass die Lohnfindung über fair austarierte Tarifverträge funktioniert. Dennoch meint Florian Swyter,
Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbands der Personaldienstleister: „Ohne Frage wird eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro Auswirkungen auf unsere Tarifverträge und
auf die in diesem Jahr dazu anstehenden Verhandlungen haben.“ Für Sven Kramer, Vorsitzender der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit, wäre es daher "das Mindeste eine Übergangsregelung zu
schaffen, die es ermöglicht, hier geordnete Verfahren ohne Brüche zu schaffen." Nur dann würde es auch in der Zeitarbeitsbranche gelingen, wie bisher einvernehmliche Lösungen zu erzielen.
Die kommenden Monate sollten also spannend werden. Doch unabhängig davon: Bei Liebert sind übertrarifliche Löhne usus.