Weniger Bürokratie durch Text- statt Schriftform

Erleichterung fürs Nachweis- und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Im Rahmen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetz hat die Bundesregierung entschieden die bisher geforderte Schriftform im Nachweis- und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) durch die Textform zu ersetzen. So können Überlassungsverträge künftig auch per E-Mail abgeschlossen werden. Das stellt insbesondere für kleine und mittelständische Zeitarbeitsunternehmen eine spürbare Bürokratieentlastung dar. Das Gesetzt soll im Mai in Kraft treten.

 

Ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung, den die Liebert GmbH ausdrücklich begrüßt.

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