Erleichterung fürs Nachweis- und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Im Rahmen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetz hat die Bundesregierung entschieden die bisher geforderte Schriftform im Nachweis- und im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) durch die Textform
zu ersetzen. So können Überlassungsverträge künftig auch per E-Mail abgeschlossen werden. Das stellt insbesondere für kleine und mittelständische Zeitarbeitsunternehmen eine spürbare
Bürokratieentlastung dar. Das Gesetzt soll im Mai in Kraft treten.
Ein guter und wichtiger Schritt in die richtige Richtung, den die Liebert GmbH ausdrücklich begrüßt.