Arbeitsverbot für Drittstaatler soll weg

CDU folgt dem Leitantrag der FDP in Sachen Aufenthaltsgesetzänderung

„Fachkräfteeinwanderung durch Zeitarbeit aus Drittstaaten ermöglichen", so nannte sich der Antrag, der zuletzt beim 36. Bundesparteitag der CDU in Berlin beschlossen wurde. Sie folgt damit der FDP und deren Leitantrag, das Beschäftigungsverbot für Drittstaatsangehörige in der Zeitarbeit aufzuheben. Dahinter verbirgt sich die Absicht das Beschäftigungsverbot für Drittstaatsangehörige in der Zeitarbeit abzuschaffen.

Noch unterliegt die Beschäftigung von Nicht-EU-Ausländern prinzipiell dem Zustimmungsvorbehalt der Bundesagentur für Arbeit. Gemäß § 39 des Aufenthaltsgesetzes prüft die Behörde, ob dem Zugang des Ausländers auf dem deutschen Arbeitsmarkt Hinderungsgründe im Wege stehen. In § 40 Absatz heißt es dazu jedoch einschränkend: „Die Zustimmung nach § 39 ist zu versagen, wenn […] der Ausländer als Leiharbeitnehmer (§ 1 Abs. 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes) tätig werden will.“ Im Klartext: Die Vorlage eines Arbeitsvertrags mit einem Zeitarbeitsunternehmen reicht als Drittstaatler nicht aus um in Deutschland einen Aufenthaltstitel mit Erwerbsberechtigung zu erhalten.

Angesichts des bereits bestehenden und weiter steigenden Fachkräftemangels mag dies nicht einleuchten. Stellvertretend durch den Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) begrüßt die Branche die zunehmende Einsicht über den Unsinn dieses Verbots. "Vor allem in der Politik reift mittlerweile die Erkenntnis, dass der deutschen Wirtschaft mit Blick auf den zunehmenden Fachkräftebedarf mit Verboten und Einschränkungen nicht geholfen ist" erklärte GVP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter. Den Worten müssten nun aber auch Taten folgen.

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